Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden in Deutschland erhoben, während
die Quellensteuer direkt von der Schweiz einbehalten wird. (Details zur Quellesteuer finden Sie hier.)
Das deutsche Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuerveranlagung die Quellensteuer
in Höhe von 4,5%. Diese wird in Abzug gebracht. Die Differenz wird in 1/4 jährlichen
Vorauszahlungen zur Zahlung fällig. Es wird deshalb keine Lohnsteuerkarte benötigt.

