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Nettolohnberechnung

Ihr zuständiges Finanzamt gibt Ihnen Auskunft über die zu erwartende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Die unten stehende Tabelle führt Sie durch ein Schema von Berechnungen Ihres Nettoverdienstes.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der der Erstellung einer vorläufigen und unverbindlichen Nettolohnberechnung behilflich.


Schema zur Nettolohnberechnung für Grenzgänger:

Monatlicher Bruttoverdienst CHF
Abzüge durch den Arbeitgeber in der Schweiz
space AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung)
Im Normalfall hat der Grenzgänger und sein Arbeitgeber einen Beitrag von jeweils 5,05% des in der Schweiz erzielten Lohnes an die AHV zu entrichten.
CHF
BVG (Pensionskasse)
Die Höhe des Beitrages ist unterschiedlich je nach Personalvorsorgeeinrichtung und Unternehmen, zwischen 7% und 18% bezogen auf den versicherten Lohn plus 1% für eine Risikoversicherung je nach Alter. Auch dieser Beitrag wird je zur Hälfte vom Grenzgänger und seinem Arbeitgeber getragen.

Beitragsberechnung:
Jahresbrutto   CHF
abzüglich 23.940,-- CHF
= koordinierter Lohn   CHF (min. 3.420 CHF, max. 58.140 CHF)
CHF
SUVA (Schweizerische Unfallversicherung)
Der Arbeitgeber hat die Beiträge für die Berufsunfallversicherung aufzubringen, während der Arbeitnehmer im allgemeinen die Prämien für Nichtberufsunfälle zu tragen hat. Der Beitragsanteil des Grenzgängers beträgt z. Z. 1% - 2,24% (je nach Beruf unterschiedlich)
CHF
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Die Beiträge zur ALV sind jeweils zur Hälfte vom Grenzgänger und von seinem Arbeitgeber zu tragen und in der Schweiz zu leisten. Der Beitragsanteil des Grenzgängers beträgt z.Z. 1% bis zu einem Jahreseinkommen von max. 126.000,-- CHF
CHF
Quellensteuer
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt seit 1994, daß auch der deutsche Grenzgänger eine Steuerabgabe in der Schweiz von pauschal 4,5% vom Bruttolohn zu bezahlen hat. Der Steuerbetrag wird direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Dieser Betrag wird bei der Berechnung der deutschen Steuer angerechnet.
CHF
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
In der Schweiz kennt man im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung wie in Deutschland. In der Regel wird von Ihrem Betrieb eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen.
CHF
Abzüge/Abgaben in Deutschland
Krankenversicherung
Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Schweiz. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmebestimmungen, u.a. für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern können.
(Details zum Theman Krankenversicherung)
CHF
Steuerpflicht/Steuerabzüge
Gem. DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) haben Grenzgänger ihre Steuern im Wohnsitzstaat (Deutschland) zu entrichten. Die monatliche Steuerlast wird vom steuerpflichtigen Bruttolohn in Euro und von der jeweiligen Steuerklasse des Grenzgängers ausgerechnet abzüglich der 4,5% Quellensteuer, die bereits in der Schweiz einbehalten wurden.
CHF
Monatlicher Nettoverdienst CHF

Grenzgänger-Spezial-Info