Die richtige Krankenversicherung
Krankenversicherung für Grenzgänger
Seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge sind grundsätzlich auch Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz in einem EU-Ausland krankenversicherungspflichtig in der Schweiz. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmebestimmungen: u.a. für Grenzgänger aus Deutschland, die sich auf Wunsch weiterhin in dem Land, in dem sich der Wohnort befindet, versichern können.
Der Grenzgänger hat folgende Wahlmöglichkeiten sich zu versichern:
a) Gesetzliche deutsche Krankenversicherung
Einkommensabhängige Beitragszahlung für Regelleistungen der gesetzlichen deutschen Krankenkassen.
Der durchschnittliche allgemeine Höchstbetrag (14,9%) für Grenzgänger liegt ab dem
01.01.2010 bei 558,75 € monatlich. Der Höchstbetrag für die Pflegeversicherung
beträgt 1,95% (für Kinderlose ab 23 Jahren 2,2%).
b) Private deutsche Krankenversicherung
Einkommensunabhängige Beitragszahlung. Sie bestimmen selbst den Beitrag durch Ihre Wahl der Tarife bzw. Leistungen. Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Alter und Geschlecht. Der Abschluss der Pflegeversicherung ist Pflicht.
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c) gesetzlich anerkannte Schweizer Krankenversicherung
(nach KVG = Krankenversicherungsgesetz Schweiz)
Die Prämien für die Schweizer Grundversicherung (KVG) sind abhängig vom Kanton, nicht jedoch vom Einkommen,
vom Alter eines Erwachsenen, vom Geschlecht oder Gesundheitszustand. Für Kinder sowie für junge Erwachsene
zwischen 19 und 26 gelten eigene Tarife. Es ist keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
möglich. Es wird nur eine Grundversorgung bei Behandlungen in der Schweiz nach Schweizer Sozialrecht
und in Deutschland nach deutschem Recht gewährt. Nur geringe Leistungen im Pflegefall.
d) Grenzgängermodell Mondial
(nach KVG = Krankenversicherungsgesetz Schweiz)
Das ist die Kombination aus der Schweizer Krankenkasse ÖKK und einer privaten deutschen Krankenkasse. Mit dieser, speziell für den Grenzgänger und seine Familienangehörigen entwickelten Kombination, haben Sie folgende Vorteile.
- Bei stationärem Spitalaufenthalt können Sie das Krankenhaus, sowie den Arzt, der Sie behandeln soll, frei wählen. Ganz gleich, ob in Deutschland oder in der Schweiz
- Zahnbehandlung und Zahnersatz, weltweit
- Volle Anrechnung der Vorversicherungszeit bei der Aufnahme in die Schweizer Krankenkasse. Dies bedeutet für Sie: Versicherungsschutz bereits ab dem 1. Tag
- Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern bis 100%
- Abschluss der Pflegeversicherung ist freiwillig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche deutsche Krankenkasse möglich.
Grundsätzlich gilt:
Einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es nicht.
Krankenversicherung für Aufenthalter
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Jedes nicht erwerbstätige Familienmitglied muss separat versichert werden und dafür eine eigene Prämie zahlen.
Der Aufenthalter muss sich innerhalb von 3 Monaten bei eine CH-Krankenkasse nach (KVG) versichern lassen, während unter bestimmten Voraussetzungen die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder weiterhin in Deutschland versichert sind.
Die CH-Kassen bieten sowohl die Versicherung nach Krankenversicherungsgesetzt (KVG), das sogenannte Obligatorium, als auch Zusatzversicherungen (VVG) an.
Die Grundversicherung nach KVG unterscheidet sich nur im Hinblick auf Service und Prämienhöhe, die Leistungen sind überall einheitlich.
Die Prämien für die CH-Grundversicherung (KVG) sind abhängig vom Kanton des Wohnsitzes und vom Alter. Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und einem Selbstbehalt von 10% max. 700,-- CHF.
Die Jahresfranchise beträgt bei Erwachsenen 300,-- CHF. Die Möglichkeit besteht eine höhere Franchise bis max. 2.500,-- CHF im Gegenzug zu einer Prämienreduktion zu wählen.
Bei Kinder und Jugendlichen bis zu 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben, sondern eine Selbstbeteiligung von 10% max. 350,-- CHF p.a. Für Personen zwischen 19 und 25 Jahren gelten eigene Tarife. Der Arbeitgeber gewährt hierzu keinen Zuschuss.
Eine Pflegeversicherung wie wir sie aus Deutschland kennen ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Bei einer Krankenpflegeversicherung nach KVG sind entsprechende Leistungen (Spitex) abgedeckt.
Um bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz in der Schweiz auf einen annähernd gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland zu kommen, ist eine Zusatzversicherung unbedingt ratsam.
Der Aufenthalter hat ebenso wie der Grengänger die Wahl, wie bereits schon erwähnt, zur CH-Krankenkasse Zusatzversicherungen abzuschließen, um sich die Möglichkeit zu eröffnen, Behandlungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland vorzunehmen, die weit über das Maß der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) hinausgehen.
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