| Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
Grenzgänger Modell Mondial ÖKK / deutsche Zusatzversicherung |
| Ambulant |
| Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung. Für Arztbesuch 10,- € Praxisgebühr je Quartal bei jedem erstmaligen Arztbesuch ohne Überweisung |
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten |
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten |
| Keine Leistung für Heilpraktiker |
Heilpraktikerleistungen i.d.R. mitversichert |
Heilpraktikerleistungen (Naturheilärzte) können mitversichert werden |
Für Arznei- und Verbandsmittel gelten folgende Zuzahlungen :
10% des Preises, mind. 5,- €, max. 10,- € bzw. max. Kosten des Mittels |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente, auch Naturheilmedizin, sofern mitversichert |
| Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser. |
Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (gem. Verordnung) bezahlt.
Brillengestelle bis zu einem Festbetrag je nach Gesellschaft.
Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.
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Sehhilfen Brillengestell, Gläser, Kontaktlinsen) werden zu einem Festbetrag übernommen. Anspruch besteht alle 5 Jahre. |
| Für Heilmittel wie z.B. Massagen oder Krankengymnastik sind 10% des Preises zuzügl. 10,- € je Verordnung selbst zu tragen. |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. |
| Für Hilfsmittel sind 10% des Preises, mind. 5,- € , max. 10,- € bzw. Kosten des Mittels (bei allen Hilfsmitteln) selbst zu bezahlen. |
Erstattung aller medizinisch notwendigen Hilfsmittel (im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen) |
Leistungen nach gesetzlichem Leistungskatalog in der Schweiz (nach Krankenvers.-Gesetz) |
| Krankenhausbehandlung (Stationär) |
| Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus (keine Krankenhaus-wahl) Unterbringung im Mehrbett-Zimmer / Zuzahlung für die ersten 28 Tage 10,- € pro Tag. Behandlung durch Stationsarzt |
Freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl in jedem Krankenhaus (Chefarzt, Spezialist), freie Wahl der Unterbringung vom Mehrbett- bis zum Einbettzimmer. Keine Zuzahlung. |
Freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl in jedem Krankenhaus (Chefarzt, Spezialist), freie Wahl der Unterbringung vom Mehrbett- bis zum Einbettzimmer. |
| Zahnersatz |
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Die Kasse gewährt einen Festzuschuss in Höhe von 50-65% der medizinisch notwendigen Versorgung (je nach Bonus)
Bei Implantaten trägt der Versicherte die vollen Kosten
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Je nach Versicherer und Tarif sind i.d.R. zwischen 50 und 85% versicherbar. Dies gilt auch für hochwertige Materialen wie z.B. Gold, Porzellan und Keramik. |
Die Zahnersatzkosten sind bei einem privaten Krankenversicherer in Deutschland versichert und enthalten die gleichen Leistungen wie nebenstehend. |
| Selbstbeteiligung |
| Selbstbeteiligung bei Arztbesuchen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Haushaltshilfe, Krankenhaus, Kuren, AHB, Reha, Fahrtkosten, Zahnersatz. |
Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute oder prozentuale Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag. |
Die gesetzliche Selbstbeteiligung (Franchise) beträgt pro Person im Kalenderjahr 300,- CHF. Zur Beitragsreduzierung sind höhere Beträge möglich. Darüber hinaus wird ein Selbstanteil von 10% erhoben (max. 700,- CHF). |
| Budgetierung |
Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, dass Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen oder auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden. |
Keine Budgetierung von Leistungen. |
Keine generelle Budgetierung von Leistungen. Je nach Kasse sind aber Höchstbeträge für Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel auf einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr begrenzt. |
| Beiträge |
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben und beim Grenzgänger in Euro umgerechnet.
Der durchschnittliche allg. Höchstbeitrag liegt bei 14,9% zzgl. 1,95% Pflegeversicherung,
Kinderlose ab 23 Jahren 2,2%.
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Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht. |
Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht. |
| Beitragsrückerstattung |
| Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. |
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen (je nach Gesellschaft unterschiedlich gestaffelt). |
Einige Versicherer bieten ein Bonussystem aus den Zusatztarifen an. Aus der Grundversicherung gibt es keine Rückvergütung bei Leistungsfreiheit. |
| Im Rentenalter |
Freiwillig versicherte Personen zahlen als Rentner auf alle Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge in Höhe des vollen Beitragssatzes.
Insgesamt bis max. zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. |
Beiträge sind nicht einkommensabhängig (auch die Auszahlung der Pensions-kasse wirkt sich nicht auf den Beitrag aus) . Außerdem bilden die privaten Krankenversicherungsgesellschaften im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen. Beiträge sind nicht einkommensabhängig (Auch die Auszahlung der Pensionskasse wirkt sich nicht auf den Beitrag aus). |
Die Prämien für die Grundversicherung sind für alle Personen unabhängig vom Geschlecht und Alter) gleich. |
| Besonderheiten |
| Übernahme von Zeckenschutzimpfungen. |
Ab dem 55. Lebensjahr kann in einen einheitlichen Rentnertarif umgestellt werden, sofern bereits 10 Jahre eine private Krankenversicherung besteht. |
Übernahme von Reiseschutzimpfungen, Such- und Rettungskosten, Präventivmaßnahmen (z.B. Raucherentwöhnung, Ernährunsberatung, Rückenschule usw.). |
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit Sie die optimale Lösung für sich finden.
Die Krankenpflegeversicherung müssen Sie selbst in die Wege leiten,
es erfolgt
keine Anmeldung durch den Arbeitgeber